Die meisten Krankenfahrdienste geben Ihre Konditionen nur auf spezielle Nachfrage preis.
Bei uns dagegen können Sie die Transportentgelte direkt in der unten stehenden Tabelle einsehen.
So können Sie schnell und unkompliziert etwaige Fahrtkosten selbst ermitteln.
Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, wird Ihnen lediglich nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage bei Krankentransporten finden sie hier zum Download.
Bitte beachten Sie, dass nicht vollständig abgegebene Unterlagen einen enormen Bearbeitungsaufwand für uns bedeuten.
Diesen Mehraufwand und damit verbundene unnötige Kosten möchten wir Ihnen und uns gerne ersparen und Sie daher Bitten, dem Fahrer immer alle Unterlagen bei Fahrtantritt mitzugeben.
Gerne können Sie innerhalb einer Woche nach der Fahrt die Unterlagen nachreichen. Danach müssen wir den Mehraufwand dann leider in Rechnung stellen.
Ihre Kasse übernimmt die Fahrt nicht, oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine Krankenbeförderung als Selbstzahler? Hier sind unsere Preise:
bis einschließlich 7 km
ab 8-100 km
ab 101-200 km
Tragestuhl/Rollstuhl
Tragestuhl/Rollstuhl
Tragestuhl/Rollstuhl
€65,00
€85,00 + €2,05 ab dem 20. Kilometer
€95,00 + €2,35 ab dem 101. KM
bis einschließlich 7 km
ab 8-200km
Liegend
Liegend
€105,00
€105,00 + €2,35 ab dem 8. Kilometer
Liegend/sitzend
Liegend/sitzend
201-400 Kilometer
über 401 Kilometer
€115,00 + €2,35 ab dem 20. Kilometer
€150,00 + €2,35 ab dem 20. Kilometer
An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von €25,00 pro Fahrt.
Für nicht abgesagte Fahrten (zwei Stunden vorher) berechnen wir €30,00 für die Fehlanfahrt/Leerfahrt
Gerne können Sie uns auch per Mail eine Anfrage für eine Krankenfahrt senden.
Wir melden uns dann schnellstmöglich per Mail oder Telefon zurück.
Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage nur durch eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung unsererseits angenommen werden kann.
Bei Fahrt über Verordnung einer Krankenbeförderung (bitte ankreuzen):
Patient verfügt über
Trifft keiner der oben genannten Punkte zu, oder handelt es sich um eine Serienfahrt (Dialyse, Onkologie, Bestrahlung etc.) muss die Krankenkasse die Fahrt vor Antritt genehmigen.
Auch Fahrten zu Pflegeeinrichtungen müssen von der Krankenkasse bewilligt werden.
Kontaktdaten für Rückfragen und Zusage der Anfrage:
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