Ihr Krankentransport. Wir beförderns fachmännisch nicht gehfähige Menschrn im Rollstuhl, Liegend oder im Tragstuhl.

Preisliste für Krankenfahrten
Sie wollen eine Krankenfahrt bestellen?

Hier gibt es Informationen über Privat- und Kassenfahrten

Transparenz ist uns wichtig

Die meisten Krankenfahrdienste geben Ihre Konditionen nur auf spezielle Nachfrage preis. 

Bei uns dagegen können Sie die Transportentgelte direkt in der unten stehenden Tabelle einsehen.

So können Sie schnell und unkompliziert etwaige Fahrtkosten selbst ermitteln.


Krankenfahrten bis 20 Kilometer Fahrstrecke bieten wir nur innerhalb des Rhein-Main Gebietes an.

Die Krankenfahrt als Kassenleistung

  • Verordnung durch einen Arzt
    Medizinisch notwendige Krankentransporte d.h. Tragestuhltransporte, Liegend- oder Rollstuhlfahrten werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen.
    Sie müssen sich dafür allerdings dazu einen Transportschein vom Arzt ausstellen.
  • Fahrten wie Entlassungen oder Einweisungen von/zu stationären Krankenhausaufenthalten sind seitens der Krankenkasse genehmigungsfrei.
  • auch Arztfahrten können ab  Pflegegrad 3 genehmigungsfrei mit einer Verordnung des Arztes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
  • Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie werden zwar immer von der Kasse übernommen, müssen von dieser aber vorher genehmigt werden.
  • Bei allen anderen Fällen bedarf es vor Fahrtantritt die Genehmigung der Krankenkasse


Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, wird Ihnen lediglich  nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.


Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage bei Krankentransporten finden sie hier zum Download.

Bitte beachten Sie, dass nicht vollständig abgegebene Unterlagen einen enormen Bearbeitungsaufwand für uns bedeuten.

Diesen Mehraufwand und damit verbundene unnötige Kosten möchten wir Ihnen und uns gerne ersparen und Sie daher Bitten, dem Fahrer immer alle Unterlagen bei Fahrtantritt mitzugeben.

Gerne können Sie innerhalb einer Woche nach der Fahrt die Unterlagen nachreichen. Danach müssen wir leider den Mehraufwand  in Rechnung stellen.

Preisliste für Privatfahrten

Ihre Kasse übernimmt die Fahrt nicht, oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine Krankenbeförderung als Selbstzahler? Hier sind unsere Preise:


Die unten aufgeführten Preise beziehen sich darauf, dass sich entweder Abhol- oder Zielort im Rhein-Main Gebiet befinden.


Befindet sich weder der Abholort noch Zielort im Rhein-Main Gebiet, müssen wir eine Zusatzpauschale von 1€ pro Kilometer ab unserem Betriebssitz in Kelkheim zum Abhol- oder Zielort (je nach dem was näher ist) berechnen.

Rollstuhl*

Rollstuhl*

Rollstuhl*

bis einschließlich 7 km

ab 8-100 km

ab 101-200km

70,00

€70,00 + €2,25 ab dem 8. Kilometer 

€70,00 + €2,40 ab dem 8. Kilometer

* von uns gestellter oder Ihr eigener Rollstuhl, ohne schwer zu überwindende Hinternisse zwischen Abholort und Ziel.

Tragestuhl*

Tragestuhl*

Tragestuhl*

bis einschließlich 7 km

ab 8-100 km

ab 101-200 km

90,00

€90,00 + €2,40 ab dem 8. Kilometer

€90,00 + €2,60 ab dem 8. Kilometer 

* von uns gestellter Tragestuhl oder Rollstuhl mit Scalamobil zum überwinden vom Treppenstufen.

Liegend

Liegend

bis einschließlich 7 km

ab 8-400km

€120,00

€140,00 + €2,60 pro Kilometer

Rollstuhl/Tragestuhl

Liegend

ab 201 km

ab 401km

Preise auf Anfrage

Preise auf Anfrage

An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von €25,00 pro Fahrt.

Für nicht abgesagte Fahrten (zwei Stunden vorher) berechnen wir  €30,00 für die Fehlanfahrt/Leerfahrt            

Formular zur Bestellanfrage

Gerne können Sie uns auch per Mail eine Anfrage für eine Krankenfahrt senden.

Wir melden uns  dann schnellstmöglich per Mail oder Telefon zurück.

Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage nur durch eine  telefonische oder schriftliche Rückmeldung unsererseits  angenommen werden kann.

Bei Fahrt über Verordnung einer Krankenbeförderung (bitte ankreuzen):

Patient verfügt über

Trifft keiner der oben genannten Punkte zu, oder handelt es sich um eine Serienfahrt (Dialyse, Onkologie, Bestrahlung etc.) muss die Krankenkasse die Fahrt vor Antritt genehmigen.

Auch Fahrten zu Pflegeeinrichtungen müssen von der Krankenkasse bewilligt werden.

Kontaktdaten für Rückfragen und Zusage der Anfrage:

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